Haftpflichtversicherung für Natur- und Landschaftsführer

Eine der ersten Aktivitäten des neuen Vereins Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V. war die Suche nach einem umfassenden und bezahlbaren Haftpflichtversicherungsschutz für seine Mitglieder. Bereits vor der Gründung wurde die Initiativgruppe mit Unterstützung eines engagierten Dresdner Versicherungsmaklers fündig. Es gelang, mit einem kreativen und risikobereiten Versicherungsunternehmen eine Rahmenvereinbarung auszuhandeln, die nicht nur alle wesentlichen Haupt- und Nebenrisiken abdeckt, sondern auch eine ausgesprochen günstige Prämiengestaltung beinhaltet. Die Prämie des Gruppenvertrages beträgt etwa ein Drittel des Betrages, der bei den günstigsten Anbietern für einen Einzelvertrag zu bezahlen wäre.

Die Rahmenvereinbarung zur Haftpflichtversicherung enthält folgende Eckpunkte (Auszug): weiterlesen »

Der Verein und seine Arbeitsgruppen – Teil III

(Fortsetzung)

Der Verein “Natur- und Landschaftsführer Sachsen” verfolgt nicht nur das Ziel, sich im Natur- und Umweltschutz sowie in der Landschaftspflege zu engagieren. Zu den satzungsgemäßen Zielen gehören gem. § 3 gleichberechtigt auch die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde. Damit profilieren sich die Mitglieder des Vereins nicht nur als Natur- und Umweltschützer, sondern auch als touristische Leistungserbringer in ihrer jeweiligen Destination. Diese Profilierung will der Verein aktiv unterstützen und begleiten und richtet dazu die folgende Arbeitsgruppe (AG) ein: weiterlesen »

Der Verein und seine Arbeitsgruppen – Teil II

(Fortsetzung)

Gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung des Vereins “Natur- und Landschaftsführer Sachsen” kann der Vorstand zur Unterstützung seiner Tätigkeit Arbeitsgruppen (AG) mit beratender Funktion einberufen. Neben der im vorhergehenden Beitrag bereits vorgestellten AG Öffentlichkeitsarbeit sind das im weiteren: weiterlesen »

Der Verein und seine Arbeitsgruppen – Teil I

Der am 14.08.2010 gegründete Verein “Natur- und Landschaftsführer Sachsen” bekennt sich zur basisdemokratischen Mitwirkung seiner Mitglieder – und zwar unabhängig davon, ob eine fördernde, ordentliche oder Ehrenmitgliedschaft vorliegt. Zur praktischen Umsetzung dieses Zieles ist in § 10, Abs. 4 der Satzung ausdrücklich die Einrichtung von Arbeitsgruppen (AG) mit beratender Funktion vorgesehen. Die nicht abschließend benannten Arbeitsgruppen sollen nachfolgend in loser Folge vorgestellt werden. Eine Wertung nach Rang- oder Reihenfolge ist damit nicht verbunden. weiterlesen »

Verein Natur- und Landschaftsführer Sachsen gegründet

Engagierte Natur- und Landschaftsführer (ZNL) haben am Samstag, dem 14.08.2010 in Dresden-Pillnitz den Verein “Natur- und Landschaftsführer Sachsen” gegründet. Die Gründungsmitglieder stammen aus den Regionen Dresden und Umland, Nationalpark Sächsische Schweiz, Naturpark Erzgebirge-Vogtland, Naturpark Zittauer Gebirge und Lausitzer Seenland.

Einstimmig beschlossen wurden die Satzung sowie die vorläufige Beitragsordnung des neuen Vereins. Als Mitglieder des Vorstandes wurden gewählt: weiterlesen »