Grundsätzlich kann Natur überall dort interpretiert werden, wo man auf sie trifft. Es ist also durchaus möglich, interessante Führungen durch besonders schützenswerte innerstädtische Biotope durchzuführen. Beispielhaft erwähnt sei hier das unlängst von der UNESCO abgestrafte Dresdner Elbtal. Ebenso sind Führungen durch Kulturlandschaften vorstellbar, die etwa durch den unterirdischen Bergbau ( z.B. Erzgebirge) oder die oberirdische Braunkohleförderung ( z.B. Lausitz) in riesigen Tagebauen ihren ursprünglichen Charakter als Naturlandschaft verloren haben, ihn jedoch durch Renaturierungsmaßnahmen Schritt für Schritt zurückgewinnen. Und nicht vergessen seien auch die zahlreichen ehemaligen militärischen Sperrgebiete, die zum Großteil seit Jahrzehnten weder gewerblich noch touristisch genutzt wurden und die sich nach dem Abzug der früheren militärischen Nutzer zu wahren Natur-Refugien entwickelt haben.
Überwiegend findet Naturinterpretation jedoch in staatlichen Großschutzgebieten statt, meist in Form von Natur- und Landschaftsführungen, thematischen Exkursionen und als Bestandteil von Umweltbildungsprogrammen. Großschutzgebiete sind vor allem
- Nationalparks ( z.Z. 14 Stück in Deutschland)
- Biosphärenreservate (z.Z. 17 Stück auf 3% der Fläche Deutschlands)
- Naturparks ( z.Z. 101 Stück auf 25% der Fläche Deutschlands)
- Naturschutzgebiete ( z.Z. ca. 5.300 Stück auf ca. 7.000 qm Fläche in Deutschland ) und
- Landschaftsschutzgebiete ( z.Z. 7.229 Stück auf ca. 10,8 Mill. ha in Deutschland. (jeweilige Quellenangabe im Link enthalten).
Auf Naturinterpretation spezialisiert sind haupt- oder freiberufliche und vereinzelt auch ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuer, die dazu eine spezielle Fortbildung zum “Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer” oder zum “Zertifizierten Natur- und Kulturinterpreten” absolviert haben. Im Nationalpark “Sächsische Schweiz” sind die hauptberuflichen Schutzgebietsbetreuer (“Ranger”) an ihrer uniformähnlichen Dienstkleidung mit dem geschützten Nationalpark-Symbol und die ehrenamtlichen und freiberuflichen Nationalparkführer an ihren Plaketten mit dem Nationalparksymbol und gültiger Jahresmarke zu erkennen.