Von Natursaxe® geschrieben am 16. März 2011
Der Kaltenberg (Studenec, 736 m über NN) in der Böhmischen Lausitz (Lužické hory) ist für Naturliebhaber und Wanderer ein wahres Schatzkästchen. Er ist von Böhmisch Kamnitz (Ceska Kamenice) und von Dittersbach (Jetřichovice) aus auf gut markierten Wanderwegen und vom unmittelbaren Aufstieg abgesehen unschwierig zu erreichen. Eine Einschränkung der Wegequalität gibt es lediglich im Bereich des Paulinengrunds (Pavlino udoli). Der Weg und die zahlreichen Brücken wurden durch das Blitzhochwasser im August 2010 stark in Mitleidenschaft gezogen.
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Von Natursaxe® geschrieben am 27. September 2010
Beim Öffnen dieser Webseite mit dem Internet-Explorer und Mozilla Firefox wurde festgestellt, daß die Wegeskizze zu o.g. Tour nicht dargestellt wird. Es handelt sich dabei um eine Datei im tiff-Format, die unter dem Safari-Browser keinerlei Darstellungsbprobleme macht. Das Problem wurde behoben, indem die tiff-Datei ins PDF-Format umgewandelt und auf “Google Texte & Tabellen” veröffentlicht wurde. Einfach diesen Link anklicken, dann sollte es funktionieren.
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Von Natursaxe® geschrieben am 27. September 2010
Bange Blicke gelten dem wolkenverhangenen Himmel: bloß nicht schon wieder ein Blitzhochwasser! Seit Samstag regnet es fast ununterbrochen. Das weckt Erinnerungen an das August-Hochwasser 2010 in der Sächsischen Schweiz. Auch zu diesem Zeitpunkt hat es “nur” tagelang stark geregnet. Die Folgen waren verheerend und über die Ursachen wird noch immer hitzig gestritten. Einerseits wird vehement die Unvorhersehbarkeit von Starkregenfällen betont. Andererseits weisen nicht nur Geschädigte darauf hin, daß die Dimension des Schadenspotentials offenbar unterschätzt wurde. In diesem Zusammenhang ist auffällig oft von sogenannten “Treibholzschäden” die Rede. Daß jedoch allein am 7. August durch Starkregen rund 13 Millionen Kubikmeter Wasser in die Kirnitzsch geflossen sein sollen – was nach Berechnungen der Nationalparkverwaltung etwa dem Stauvermögen der Talsperre Gottleuba entspricht – wird allenfalls am Rande zur Kenntnis genommen. Man stelle sich für einen kurzen Moment vor, die Talsperre Gottleuba wäre gebrochen und diese gigantische Wassermenge hätte sich talwärts Bahn gebrochen.
Was ist Ursache, was Wirkung?
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Von Natursaxe® geschrieben am 23. August 2010
Mitten im August ist es still geworden im Nationalpark “Sächsische Schweiz”, fast schon zu still. Dennoch oder gerade deshalb eine prima Gelegenheit, antizyklisch zu handeln. Weil sich der Massentourismus vorübergehend in andere Regionen verzogen hat, besteht plötzlich und unverhofft die Möglichkeit, die Stillen Seiten der Sächsischen Schweiz mitten in der Hauptsaison zu erkunden. Das ist etwas sehr Seltenes und ein Wert an sich. Warum also nicht mal einen Blick “hinter die Kulissen” des Nationalparks werfen – zum Beispiel auf einer Führung zum Thema “Waldbilder und Waldentwicklung”?
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Von Natursaxe® geschrieben am 13. August 2010
Von Bäumen haben wir im allgemeinen die Vorstellung, daß sie fest verwurzelt im Erdreich stehen und zum Lichte streben. Manchmal begegnen uns auch Individualisten mit ausgeprägt-knorrigen Wurzeln. Seltener in geschlossenen Wäldern, sondern eher alleinstehend. In der Sächsisch-Böhmischen Schweiz ist dieses Spezialistendasein weit verbreitet, vor allem auf Felsriffen. Pfahlwurzler haben dort oben ihre Überlebenschance, während Flachwurzler kaum den nötigen Halt gegen Wind und Wetter finden.
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Von Natursaxe® geschrieben am 18. Februar 2010
Regionale touristische Angebote gibt es wie Sand am Meer. Das ist gut für die Anbieterseite, jedoch meist unübersichtlich für potentielle Interessenten und eher schlecht für die uns umgebende Natur- und Kulturlandschaft. Die meisten Anbieter setzen dabei konsequent auf die Vermarktung touristischer Leuchttürme und Massenpfade. Dafür wird sehr viel Werbegeld ausgegeben. In die eher stillen Seiten der sächsischen Landeshauptstadt und der umliegenden Regionen wird hingegen deutlich weniger Aufmerksamkeit und Geld investiert. Dabei sind es oftmals erst die verborgenen Schätze, die den wahren Wert einer Region ausmachen. Doch wer kennt sie schon, diese Schätze? Wer weiß, wo er suchen muß, um fündig zu werden? Dazu gehört mehr, als eine perfekt geölte Marketingmaschine und autobahnähnliche Trassen für Großgruppen. weiterlesen »
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Von Natursaxe® geschrieben am 16. Dezember 2009
Die ersten Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (ZNL) für die Region Dresden und Umland stehen interessierten Gästen und Bewohnern seit dem 21.11.2009 zur Verfügung. Dazu veröffentlichte die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LANU) folgende Pressemitteilung:
” Grüner Tourismus für Dresdens Umland
Die ersten 13 “Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer/innen für das Umland Dresden (ZNL)” konnten am 21. November 2009 von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt ihre nach bundeseinheitlichem Standard gefertigten Zertifikate entgegennehmen. Neben dem Zertifikat gab es einen Anstecker, den die Natur- und Landschaftsführer als äußeres Zeichen ihrer Qualifikation auf ihren Führungen in das grüne Umland der Landeshauptstadt tragen werden.
Damit stehen den Tourismusunternehmen in Dresden und den angrenzenden Regionen, Hotels und Reiseunternehmen erstmals hochqualifizierte Naturführer zur Verfügung. Sie können auf geführten Wanderungen Interessierten die einzigartigen Naturräume rund um das Stadtgebiet und auch die grünen Oasen Dresdens näher bringen sowie auf ökologische und kulturgeschichtliche Zusammenhänge hinweisen.
Die Führungen sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene zu buchen und sind in Kürze im Internet unter “ZNL für das Umland Dresden” abrufbar.
Die Nachfrage war so groß, daß im Januar 2010 ein zweiter Kurs mit 20 Teilnehmern starten wird. Diese werden dann speziell im nördlichen Teil um Dresden aktiv sein.
Kontakt und Nachfragen:
- Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
- Akademie
- Christine Schönherr
- Tel.: 035203/4488-0 , Fax: 035203/448844
- Poststelle.adl@lanu.smul.sachsen.de , www.lanu.de”
Ich bedanke mich auf diesem Wege bei der Lanu, der Walderlebniswerkstatt Sylvaticon und bei allen Referenten für die wirklich exzellente Ausbildung in Theorie und Praxis. Aber auch meinen Lehrgangs-Mitstreitern und -Mitstreiterinnen gebührt Dank und Respekt für die jederzeit konstruktive Athmosphäre während der Ausbildung. Vielleicht gelingt es uns ja, eine gemeinsame Plattform zu gründen.
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Von Natursaxe® geschrieben am 16. Dezember 2009
Seit März 2009 gibt es 14 neue Nationalparkführer in der Sächsischen Schweiz. Den Text der Pressemitteilung des Nationalparkamtes in Bad Schandau lesen Sie hier.
Damit stehen derzeit insgesamt 33 aktive Nationalparkführer zur Verfügung. Deren Angebote reichen von geführten Wanderungen durch die Stillen Seiten der Sächsisch-Böhmischen Schweiz – auch grenzüberschreitend – bis hin zu speziellen thematischen Führungen für verschiedene Zielgruppen im Rahmen der Umweltbildung.
Derzeit werden die Pläne für das Jahr 2010 geschmiedet. Neben Turnuswanderungen, die durch die Nationalparkverwaltung aktiv beworben werden, sind weiterhin Spezialführungen und Erlebniswanderungen im Angebot, so z.B. zu den Themen
- historische Mühlen in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz – auch grenzüberschreitend
- romantische Bach- und Flußlandschaften – auch grenzüberschreitend
- historische Felsenburgen – auch grenzüberschreitend
- historische Steiganlagen
- Natur und Kunst – auf den Spuren Caspar David Friedrichs und anderer Maler der Romantik
- Waldbilder und Waldentwicklung in der Nationalparkregion – auch grenzüberschreitend.
Sobald die Planung abgeschlossen ist, wird eine kalendarische Übersicht über das Angebot von TOUREN PER PEDES auch hier auf diesem Portal veröffentlicht.
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Von Natursaxe® geschrieben am 16. Dezember 2009
Der sächsische Wald ist ein beliebter Ort für die individuelle und kollektive Erholung. Das freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist im § 11, Abs. 1 und 2 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) ausdrücklich festgeschrieben. Doch keine Regel ohne Ausnahme: das gleiche Gesetz schreibt in § 11, Abs. 3 und 4 auch generelle Einschränkungen fest, die das Verbot von gesperrten Flächen und Erlaubnisvorbehalte für andere Nutzungsarten als die rein individuelle Erholung betreffen.
Insbesondere erlegt das SächsWaldG den Veranstaltern von organisierten Veranstaltungen einen ausdrücklichen Erlaubnisvorbehalt auf. Das ist bisher offenbar weitgehend unbekannt und zum Glück auch unsanktioniert.
Wann benötigen Veranstalter die Erlaubnis des Waldbesitzers?
Wenn Startgelder, Teilnahmegelder oder Zuschauerentgelte eingenommen werden.
Wenn veranstaltungskonkret Werbeleistungen verkauft (Sponsoring) oder z.B. Fördergelder beantragt werden.
Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung die Allgemeinheit (d.h. ein unbestimmter Personenkreis) durch Einladungen, Aufgebote, Ausschreibung oder Plakatierung aufgefordert wird.
Wenn die Veranstaltung einen kommerziellen oder gewerblichen Charakter hat.
Wenn es bei der Durchführung der Veranstaltung, aufgrund des geplanten Umfangs (z.B. Teilnehmerzahl, Streckenlänge) oder der Nutzungsart besondere Konflikte mit anderen Waldnutzungen und -funktionen zu vermeiden gilt (z.B. Holzernte, Jagd, Naturschutz, andere Erholungssuchende) und dadurch eine Abstimmung mit dem Waldbesitzer notwendig wird (Gewährleistung von § 11 Abs. 2 SächsWaldG).
Wenn bei Trainingseinheiten aufgrund von Gefährdungspotentialen (z.B. für Sportler, für andere Waldbesucher) mögliche Schäden (z.B. an Wegen) oder mögliche Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaft Wald (z.B. Brut- oder Wohnstätten wildlebender Tierarten) eine Abstimmung mit anderen Waldnutzungen oder mit dem Waldbesitzer notwendig wird.
Für was benötigen Veranstalter auch die Erlaubnis des Waldbesitzers?
Der Erlaubnis des Waldbesitzers unterliegen z.B. immer das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von von Verkaufs- und Verpflegungsständen, das Anbringen von Ausschilderungen und Werbeflächen sowie das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Wald.
Auch “Vorbereitungshandlungen” (wie z.B. Herstellen von Loipen, Aufstellen von Geräten, Kennzeichnungen, Absperrungen) oder “Hilfstätigkeiten” (wie z.B. Loipenpflege mittels Fahrzeugen) sind gesondert erlaubnispflichtig.
In Großschutzgebieten, wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz und dem Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft gelten darüber hinaus spezielle Nutzungsgebote und Erlaubnisvorhehalte. Ein Beispiel dafür ist das in der Nationalparkverordnung (NLPR-VO) geregelte Wegegebot im NP Sächsische Schweiz.
Keine organisierten Veranstaltungen und damit nicht erlaubnispflichtig sind:
Waldausflüge von Kindergruppen, Schulklassen und Wandervereinen, sofern der Erholungszweck oder wald- und umweltpädagogische Anliegen im Vordergrund stehen und eine Organisation im vorgenannten Sinne nicht vorliegt.
Gleichzeitige (gemeinschaftliche) Erholung mehrerer Personen, ohne daß eine Organisation im vorgenannten Sinne vorliegt (z.B. spielende Kinder, sportliche Betätigung einzelner, voneinander unabhängiger Personen, Lauftreffs/Waldläufe, Fuß-/Radwanderungen und Treffen von Gruppen, Vereinen, Schulklassen)
Organisierte Veranstaltungen im sächsischen Wald sind also möglich, jedoch sind dafür durch den Veranstalter die entsprechenden Rahmenbedingungen einzuhalten. Aus dem SächsWaldG ergibt sich somit für jeden Veranstalter die zwingende Notwendigkeit, vor Veranstaltungsbeginn eine Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen. Für den sächsischen Staatswald ist der
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)
Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna, OT Graupa
Telefon: 03501/542-0
Telefax: 03501/542-213
E-Mail: poststelle.sbs@smul.sachsen.de
Internet: www.sachsenforst.de
der zuständige Ansprechpartner. Je nach Art der Veranstaltung erteilt der SBS kostenpflichtige Einzelerlaubnisse oder schließt mit dem jeweiligen Veranstalter ebenfalls kostenpflichtige Gestattungs- oder Kooperationsverträge ab. Jedem Veranstalter, der erlaubnispflichtige Veranstaltungen plant, sei dringend die Einholung der erforderlichen Erlaubnis ans Herz gelegt. Andernfalls besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, daß mögliche Ordnungs- oder Bußgelder den Veranstalterumsatz um ein Mehrfaches übersteigen. (wird fortgesetzt)
(Quellen:
Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG)
Nationalparkverordnung (NLPR-VO)
Informationsschrift “Hinweise für Veranstalter im Wald” des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS)
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Von Natursaxe® geschrieben am 21. Juli 2009
Grundsätzlich kann Natur überall dort interpretiert werden, wo man auf sie trifft. Es ist also durchaus möglich, interessante Führungen durch besonders schützenswerte innerstädtische Biotope durchzuführen. Beispielhaft erwähnt sei hier das unlängst von der UNESCO abgestrafte Dresdner Elbtal. Ebenso sind Führungen durch Kulturlandschaften vorstellbar, die etwa durch den unterirdischen Bergbau ( z.B. Erzgebirge) oder die oberirdische Braunkohleförderung ( z.B. Lausitz) in riesigen Tagebauen ihren ursprünglichen Charakter als Naturlandschaft verloren haben, ihn jedoch durch Renaturierungsmaßnahmen Schritt für Schritt zurückgewinnen. Und nicht vergessen seien auch die zahlreichen ehemaligen militärischen Sperrgebiete, die zum Großteil seit Jahrzehnten weder gewerblich noch touristisch genutzt wurden und die sich nach dem Abzug der früheren militärischen Nutzer zu wahren Natur-Refugien entwickelt haben.
Überwiegend findet Naturinterpretation jedoch in staatlichen Großschutzgebieten statt, meist in Form von Natur- und Landschaftsführungen, thematischen Exkursionen und als Bestandteil von Umweltbildungsprogrammen. Großschutzgebiete sind vor allem
Auf Naturinterpretation spezialisiert sind haupt- oder freiberufliche und vereinzelt auch ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuer, die dazu eine spezielle Fortbildung zum “Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer” oder zum “Zertifizierten Natur- und Kulturinterpreten” absolviert haben. Im Nationalpark “Sächsische Schweiz” sind die hauptberuflichen Schutzgebietsbetreuer (“Ranger”) an ihrer uniformähnlichen Dienstkleidung mit dem geschützten Nationalpark-Symbol und die ehrenamtlichen und freiberuflichen Nationalparkführer an ihren Plaketten mit dem Nationalparksymbol und gültiger Jahresmarke zu erkennen.
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