Eine der ersten Aktivitäten des neuen Vereins Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V. war die Suche nach einem umfassenden und bezahlbaren Haftpflichtversicherungsschutz für seine Mitglieder. Bereits vor der Gründung wurde die Initiativgruppe mit Unterstützung eines engagierten Dresdner Versicherungsmaklers fündig. Es gelang, mit einem kreativen und risikobereiten Versicherungsunternehmen eine Rahmenvereinbarung auszuhandeln, die nicht nur alle wesentlichen Haupt- und Nebenrisiken abdeckt, sondern auch eine ausgesprochen günstige Prämiengestaltung beinhaltet. Die Prämie des Gruppenvertrages beträgt etwa ein Drittel des Betrages, der bei den günstigsten Anbietern für einen Einzelvertrag zu bezahlen wäre.
Die Rahmenvereinbarung zur Haftpflichtversicherung enthält folgende Eckpunkte (Auszug):
- Versicherbarer Personenkreis:
Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer mit BANU-Zertifikat oder vergleichbarer Qualifikation. Damit steht die Rahmenvereinbarung auch zertifizierten Naturinterpreten, zertifizierten Natur- und Landschaftspflegern (BANU) und anderen Personengruppen mit mindestens vergleichbarer Qualifikation offen.
- versichertes Risiko:
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht als Natur- und Landschaftsführer (und vergleichbare Tätigkeiten) bei der Organisation und Durchführung von Natur- und Landschaftsführungen, naturkundlichen Erlebniswanderungen und Exkursionen, naturkundlichen Seminaren und Workshops, mehrtägigen naturkundlichen Projekten und Wochenendcamps (auch grenzüberschreitend) inclusive Organisation der Unterbringung, Verpflegung und des Transports. Im Rahmen der mitversicherten branchenüblichen Nebenrisiken sind auch das Veranstalterrisiko (nicht jedoch reine Vermögensschäden infolge Berufsversehen wie z.B. Fehlbuchungen, fehlerhaften Kundeninformationen etc.) und das Risiko von typischen Incomingleistungen der Tourismusbranche mitversichert.
- Versicherungsnehmer:
Versicherungsnehmer ist der Verein; die einzelnen Natur- und Landschaftsführer (und Vergleichbare) sind versicherte Personen.
- Vertragsmodalitäten:
Jedes Mitglied des Vereins und auch Nichtmitglieder (Bedingung ist allein die Zertifizierung) können einen Einzelvertrag abschließen und erhalten eine separate Police.
Mitglieder des Vereins können einem Gruppenvertrag beitreten. Dieser ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten und beinhaltet u.a. eine gegenüber dem Einzelvertrag nochmals um ca. 45% abgesenkte Prämie. Beim Gruppenvertrag wird eine Police für den Verein (=Versicherungsnehmer) ausgefertigt; mitversicherte Vereinsmitglieder erhalten jedoch auf Wunsch eine Kopie und Versicherungsbestätigung.
- Geltungsbereich:
Europa
- Deckungssummen:
Einzelvertrag: 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden (max. 2 Mio. EUR je geschädigte Person); Private Haftpflichtversicherung wie vorgenannt, aber 75.000 EUR für Vermögensschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr).
Gruppenvertrag: 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden gemeinsam für die im Gruppenvertrag versicherten ZNL (max. 2 Mio. EUR je geschädigte Person); private Haftplichtversicherung wie Einzelvertrag; Maximierung: dreifach je Versicherungsjahr, d.h. bis zu 15 Mio. EUR und fünffach ab 100 versicherte Personen; maximale Summe somit 25 Mio. EUR
- Selbstbehalte:
Kein genereller Selbstbehalt, aber 150 EUR bei Mietsach-, Schlüssel- und Abwasserschäden sowie diverse Selbstbehalte bei mitversicherten Umweltschäden.
Weitere Informationen zum Rahmenvertrag und zu den Mitversicherungsmöglichkeiten auf Anfrage; Kontaktmöglichkeiten siehe auf der Seite “Kontakt”.